Pensionssplitting – gerechte Teilung oder Illusion der Fairness?
23. Juni 2025Für viele Frauen sind Erwerbsunterbrechungen rund um Kinderbetreuung, Teilzeitarbeit und unbezahlte Care-Arbeit zentrale Gründe dafür, dass sie im Alter weniger Pension erhalten.
Laut Statistik Austria liegt der Gender Pension Gap in Österreich bei rund 40 %. Quelle Statisitik Austria → https://www.statistik.at/statistiken/menschen-und-gesellschaft/soziales/pensionen-und-renten/gender-pension-gap
Ein möglicher Ausgleich dafür ist das sogenannte Pensionssplitting. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Eltern bis zu sieben Jahre der Kindererziehungszeit auf das Pensionskonto des anderen Elternteils übertragen – freiwillig und nur mit beidseitigem Einverständnis.
Pensionssplitting in der Praxis
Was auf den ersten Blick wie ein gerechtes Modell aussieht, zeigt in der Realität große Lücken:
- Nur ein Bruchteil der Anspruchsberechtigten nutzt das Pensionssplitting.
- Vielen ist es nicht bekannt oder erscheint zu bürokratisch.
- Es braucht Zustimmung beider Elternteile – was z. B. bei Trennungen oft nicht realisierbar ist.
- Wer wenig verdient, kann auch nur wenig teilen.
In Summe: Das freiwillige Modell erreicht genau jene am wenigsten, die eigentlich Unterstützung bräuchten.
Automatisch statt freiwillig?
Immer wieder wird gefordert, Pensionssplitting automatisch einzuführen – mit nachträglicher Ablehnungsmöglichkeit. So könnten strukturelle Hürden abgebaut werden, etwa für Frauen ohne Zugang zu rechtlicher Unterstützung oder bei angespannten familiären Verhältnissen.
Die Kritik bleibt: Das System setzt auf partnerschaftliche Fairness, wo eigentlich strukturelle Absicherung nötig wäre. Ohne flankierende Maßnahmen – wie etwa:
- eine bessere Anerkennung von Teilzeitarbeit,
- die gerechte Anrechnung von Betreuungszeiten,
- oder leistbare, flächendeckende Kinderbetreuung –
bleibt das Pensionssplitting ein Instrument mit begrenzter Reichweite.
Mehr Infos zum nachlesen → AWBlog: Automatisches Pensionssplitting – keine Lösung? https://www.awblog.at/frauen/automatisches-pensionssplitting-keine-loesung
So funktioniert’s: Pensionssplitting beantragen – Schritt für Schritt
- Antragsfrist beachten:
Der Antrag muss spätestens bis zum siebten Geburtstag des Kindesgestellt werden. - Beidseitiges Einverständnis nötig:
Beide Elternteile müssen unterschreiben – unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Die Erklärung ist unwiderruflich. - Antragsformular verwenden:
Das Formular „Antrag auf Durchführung des Pensionssplittings“gibt es hier: https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.781966&version=1744363385 - Einreichen bei der Pensionsversicherung:
Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an den zuständigen Träger der Pensionsversicherung. Je nach Bundesland ist das die Österreichische Gesundheitskasse oder die Pensionsversicherungsans - Tipp:
Die Übertragung kann auch rückwirkend für mehrere Jahre (maximal sieben) erfolgen – aber nur einmal pro Kind. Jedes Jahr muss extra beantragt werden – oder es wird gleich für alle gewünschten Jahre gemacht. Alle Infos auch hier → pv.at/pensionssplitting
Beratung und Begleitung: Was B7 konkret bietet
Wer Fragen zu Pensionssplitting, Erwerbsverläufen oder Alterssicherung hat, findet bei B7 konkrete Unterstützung:
In unserer Familienberatung unterstützen wir Sie mit Rat und Tat, und bieten Ihnen neue Perspektiven und Möglichkeiten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Die Familienberatung von B7 Arbeit und Leben ist eine zertifizierte Familienberatungsstelle und bietet kostenlose Beratungseinheiten für werdende Mütter und Väter an – im Rahmen des Eltern-Kind-Passes (bis Ende 2023 noch bekannt als Mutter-Kind-Pass)
Kontakt & Info Familienberatung
Im FrauenBerufsZentrum (FBZ) beraten wir – nach Zuweisung durch das AMS -Frauen individuell – bei Wiedereinstieg, Neuorientierung oder der Planung beruflicher Schritte. Kontaktieren Sie Ihre AMS-Beratung in Grieskirchen und vereinbaren Sie einen Termin für ein Informationsgespräch im FBZ. Weiters gibt es jeden Freitag einen Infotreff von 8:30 – 11:30. In diesem Rahmen können auch Beratungen ohne AMS Zuweisungen durchgeführt werden. Mehr Infos zum Infotreff
Kontakt & Info FrauenBerufsZentrum Grieskirchen
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