Pension & Rehabilitation ins Berufsleben
Wir klären ab, was für Sie sinnvoll möglich ist: Pension oder berufliche bzw. medizinische Rehabilitation.
Aufgrund begrenzter zeitlicher und personeller Ressourcen können wir leider bis auf weiteres nur mehr Personen mit Sozialhilfebezug (Sozialhilfe oder AMS-Bezug und Sozialhilfe-Aufstockung) sowie Personen ohne Einkommen eine Beratung anbieten. Wir bitten um Ihr Verständnis!
In einem ausführlichen und kostenlosen Beratungsgespräch geben wir Ihnen – unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen – Antwort auf Fragen wie z.B.:
- Kann ich um Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension ansuchen?
- Ab wann gelte ich als arbeitsunfähig?
- Was ist das Rehageld? Was ist das Umschulungsgeld?
- Kann ich auch neben der Arbeit um Pension ansuchen?
- Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?
- Wann kann ich in die Alterspension gehen?
- Was ist ein Berufsschutz? Was ist ein Tätigkeitsschutz? Habe ich einen?
- Habe ich Anspruch auf Umschulung?
- Wann besteht ein Anspruch auf welche Pension?
- Was passiert während eines Pensionsverfahrens?
- Welches Einkommen habe ich während eines Pensionsverfahrens?
Wenn wir nach umfassender Abklärung zur Auffassung kommen, dass Sie nicht mehr ausreichend arbeitsfähig sind, unterstützen wir beim Pensionsverfahren. Das beginnt bei der Antragstellung geht bis zur Vertretung vor dem Sozialgericht. Vor Gericht vertreten wir Sie in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei, die auf Pensionsrecht spezialisiert ist.
P.U.R. Plus
Exklusiv für BBEN, Workshops an verschiedenen Standorten von ÖSB zu Pension und Rehabilitation ins Berufsleben für arbeitslose Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Orientierung und Weichenstellung.
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Mag. Markus Hillebrand
Leiter P.U.R.
