Absicherung für Frauen
08. Dezember 2025Warum finanzielle Sicherheit kein Zufall ist
Frauen leisten jeden Tag immense Beiträge für Gesellschaft, Familien und Wirtschaft – bezahlt und unbezahlt. Trotzdem sind sie in Österreich deutlich häufiger von Einkommensarmut, Teilzeitfallen und niedrigen Pensionen betroffen. Das hat weniger mit individuellen Entscheidungen zu tun, als mit strukturellen Rahmenbedingungen: Erwerbsunterbrechungen, unbezahlte Care-Arbeit, ungleiche Verteilung von Kinderbetreuungszeiten und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede hinterlassen Spuren – oft erst sichtbar, wenn es zu spät ist.
Dabei bietet das österreichische Pensionssystem wichtige Absicherungen, die viele Frauen nicht kennen. Wer seine Rechte kennt, kann seine Zukunft mitgestalten. Genau hier setzt B7 an: mit Information, Beratung und Unterstützung, um finanzielle Selbstbestimmung möglich zu machen.
Das österreichische Pensionssystem: Stabil – aber nur mit Wissen zugänglich
Das gesetzliche Pensionssystem basiert auf dem Umlageverfahren – ein Modell, das international zu den stabilsten Formen der Alterssicherung zählt. Beiträge werden nicht am Kapitalmarkt „angelegt“, sondern fließen sofort in laufende Pensionen. Gleichzeitig erwerben Einzahlende eigene Ansprüche.
Für Frauen bedeutet das:
Nicht nur klassische Erwerbsarbeit zählt. Auch Zeiten von Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit fließen als Versicherungsmonate ein. Wer informiert ist, erkennt schnell, wie viele Sicherungsmechanismen tatsächlich bestehen – und wo man rechtzeitig aktiv werden muss.
Kindererziehungszeiten: Der wichtigste, aber am wenigsten bekannte Schutz für Frauen
Der Mythos hält sich hartnäckig, dass Karenz automatisch zu Pensionsverlusten führt.
Tatsächlich gilt: Pro Kind werden bis zu 48 Monate Kindererziehungszeiten angerechnet.
Diese Zeit wird wie eine reguläre Versicherungszeit gewertet – unabhängig davon, ob in dieser Phase Erwerbsarbeit stattfindet.
Das schützt vor Lücken – aber nur, wenn Frauen darüber informiert sind.
In der Beratung zeigt sich: Viele Frauen erfahren erst Jahre später, dass diese Zeiten rückwirkend beantragt werden können, oder dass parallele Erwerbstätigkeit die Beitragsgrundlage erhöht.
B7 erlebt diese Wissenslücke täglich. Und sie ist kein individuelles Versäumnis, sondern ein strukturelles Problem: Informationen werden zu wenig kommuniziert, und viele Frauen erfahren sie erst, wenn finanzielle Nachteile bereits entstanden sind.
Pensionssplitting: Ein Werkzeug für mehr Gerechtigkeit – das kaum jemand nutzt
Wenn ein Elternteil beruflich pausiert und der andere weiter im Vollzeitmodell bleibt, entsteht ein massives Ungleichgewicht im Pensionskonto – oft über Jahrzehnte.
Pensionssplitting ermöglicht es Eltern, ihre Beitragsgutschriften – bis zu 7 Jahre – freiwillig zu teilen.
Es kann bis zum 10. Geburtstag des Kindes beantragt werden.
Warum wird es trotzdem selten genutzt?
- Kaum Information in Betrieben
- Fehlende gesellschaftliche Normalität gemeinsamer Verantwortung
- Scham, über Geld in der Beziehung zu sprechen
- Falsche Annahmen über spätere Auswirkungen
Für B7 ist klar: Pensionssplitting ist kein „Zugeständnis“, sondern ein Ausdruck partnerschaftlicher Fairness. Mehr Infos auch in unserem Blog-Artikel: Pensionssplitting – gerechte Teilung oder Illusion der Fairness?
Pflege von Angehörigen: Unsichtbare Arbeit – sichtbare Folgen
Frauen übernehmen in Österreich den Großteil der privaten Pflege. Diese Zeit darf nicht zu finanziellen Nachteilen führen.
Darum gibt es:
- Pflegekarenz
- Pflegekarenzgeld
- Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Es gibt die Möglichkeit einer kostenlosen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. Anspruch auf Pflegegeld mindestens der Stufe 3. Zusätzlich können bestimmte Pflegekarenz- und Pflegeteilzeitmodelle pensionsrechtliche Vorteile bieten. Viele wissen nicht, dass für Pflegezeiten Beiträge in die Pensionsversicherung übernommen werden – eine Absicherung, die dringend notwendig ist, da Pflege häufig spontan übernommen wird und andere Erwerbsmodelle dadurch eingeschränkt werden.
B7 sieht in der Beratung: Frauen tragen emotionale, zeitliche und finanzielle Belastungen gleichzeitig. Niedrigschwellige Information ist hier kein Luxus, sondern notwendige Prävention.
Altersteilzeit, späterer Pensionsantritt & Weiterarbeit: Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Viele Frauen unterschätzen, wie stark sich die eigene Pension aktiv beeinflussen lässt – gerade in den letzten Jahren vor dem Regelpensionsalter. Die Pensionsversicherung beschreibt mehrere klar definierte Instrumente, die alle das Ziel haben, die zukünftige Leistung messbar zu erhöhen. Entscheidend ist, diese Möglichkeiten frühzeitig zu kennen und mit der eigenen Lebenssituation abzugleichen.
1 Frühstarterbonus – wenn der Berufseinstieg früh erfolgte
Wer vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet hat, profitiert automatisch vom Frühstarterbonus:
- Für jeden Monat Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze gibt es 1,14 € zusätzlich pro Monat.
- Maximal möglich: 68,40 € pro Monat (für bis zu 60 Monate).
- Voraussetzung: 300 Beitragsmonate aufgrund von Erwerbstätigkeit, davon mindestens 12 Monate vor dem 20. Lebensjahr.
- Der Bonus wird automatisch zur Pension hinzugefügt – auch zu allen Sonderzahlungen.
Für Frauen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind, ist das eine wichtige und oft unterschätzte Entlastung – besonders dann, wenn spätere Jahre durch Kindererziehung oder Teilzeit geprägt waren.
2 Späterer Pensionsantritt – ein klarer Zuschlag für jedes zusätzliche Jahr
Wer die Pension nicht sofort mit dem Regelpensionsalter beantragt, sondern weiterarbeitet, erhält einen deutlichen Zuschlag:
- +5,1 % pro Jahr (je 12 Kalendermonate)
- Maximal +15,3 % (für 3 Jahre Aufschub)
Zusätzlich zahlen Versicherte und Arbeitgeber:innen in dieser Zeit nur den halben Pensionsversicherungsbeitrag, während die volle Beitragsgrundlage weiterhin dem Konto gutgeschrieben wird.
Für viele Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien ist das besonders relevant: Schon ein späterer Antrag um wenige Monate kann die Pensionshöhe sichtbar erhöhen.
3 Arbeiten in der Pension – Zuverdienst steigert die Pension messbar
Wer bereits eine Alterspension bezieht und weiterarbeitet, erhöht die Pension jedes Jahr durch einen besonderen Höherversicherungsbetrag.
Wichtig:
- Pensionsversicherungsbeiträge werden nur für Einkommensteile gezahlt, die über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegen (1.102,20 € pro Monat, befristet bis 2025).
- Damit dieser Betrag angerechnet werden kann, muss die Erwerbstätigkeit der Pensionsversicherung gemeldetwerden.
Diese Möglichkeit ist gerade für Frauen mit niedrigen Pensionen eine reale Chance: Erwerbstätigkeit + Pension bedeutet nicht nur mehr Einkommen, sondern auch einen jährlichen Zuwachs der Pensionshöhe.
4 Die neue Teilpension ab 1. Jänner 2026
Ab 1. Jänner 2026 können Sie mit der neuen Teilepension einen Teil Ihrer Pension beziehen, reduziert weiterarbeiten und dabei Ihre künftige Pension erhöhen.
Diese Teilpension ermöglicht:
- gleichzeitigen Bezug eines Teils der Pension
- reduzierte Weiterarbeit
- gleichzeitige Erhöhung der späteren (vollen) Pension, weil weiter Beiträge gutgeschrieben werden
Damit entsteht erstmals ein Modell, das:
- Einkommen stabilisiert,
- Arbeitszeit reduziert,
- und die spätere Pension verbessert.
Für viele Frauen ist das eine entscheidende Option:
Sie können Belastungen reduzieren, Pension aufbauen und gleichzeitig im Arbeitsmarkt bleiben – eine Kombination, die besonders bei langen Care-Phasen realistisch ist.
Selbstständigkeit: Stabiler abgesichert als oft angenommen
Selbstständige Frauen verfügen ebenfalls über ein vollwertiges Pensionskonto:
- Pflichtversicherung nach GSVG/FSVG
- Kindererziehungszeiten werden angerechnet
- Pensionssplitting ist möglich
- Höherversicherung und Pflegeversicherung ebenfalls
Das Pensionskonto: Das zentrale Instrument für finanzielle Selbstbestimmung
Das Pensionskonto ist kein kompliziertes Dokument, sondern das wichtigste Werkzeug für Klarheit.
Es zeigt:
- alle Versicherungszeiten
- alle Beitragsgutschriften
- jährliche Aufwertungen
- die bisherige Gesamtgutschrift
- Prognosen für die Zukunft
Der wichtigste Schritt lautet daher: Frühzeitig reinschauen.
In der Arbeit von B7 zeigt sich immer wieder: Frauen, die ihr Konto verstehen, treffen bessere Entscheidungen – bei Karenz, Teilzeit, Weiterbildung und Pflege.
Fazit: Finanzielle Absicherung beginnt im Alltag – und sie ist machbar
Frauen sind von strukturellen Nachteilen betroffen, aber sie sind ihnen nicht ausgeliefert. Wer sein Pensionskonto kennt, Karenz bewusst plant, Pflegezeiten korrekt anrechnet oder Pensionssplitting nutzt, schafft die Grundlage für ein finanziell stabiles Leben im Alter.
Absicherung ist kein Zufall. Sie ist Wissen. Beratung. Entscheidung.
B7 begleitet auf diesem Weg – heute, morgen und langfristig.
Quellen:
- Frühstarterbonus – Arbeiterkammer Oberösterreich || AMS
- Bonus bei der Pension – Sozialministerium (Download) – Beispiele Pensionsbonus || Pensionsversicherung
- Höherversicherung – Arbeiterkammer Oberösterreich || Konsumentenfragen (Sozialministerium)
- Geringfügigkeitsgrenze – Arbeiterkammer Oberösterreich || AMS
- Teilpension ab 2026 – Pensionsversicherung || Arbeiterkammer –
- Pensionskonto – Sozialversicherung || Arbeiterkammer
- Pensionssplitting – Pensionsversicherung
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